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Art. 3 Gesetz über die Wahl des Grossen Rates (Grossratswahlgesetz; GRWG) - Grundlage der Sitzverteilung

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 3 Grossratswahlgesetz; GRWG · Grundlage der Sitzverteilung

1. Für die Verteilung der Grossratssitze auf die Wahlkreise ist massgebend die ständige schweizerische Wohnbevölkerung der Wahlkreise aufgrund der eidgenössischen Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), die jeweils im Jahr vor den Wahlen publiziert wird.

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