Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
150.400 LEGCGRWGLLGC CH-GR

Art. 1 Gesetz über die Wahl des Grossen Rates (Grossratswahlgesetz; GRWG) - Gegenstand, Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (33 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Grossratswahlgesetz; GRWG · Gegenstand, Geltungsbereich

1. Das Gesetz regelt insbesondere

a) die Einteilung des Kantons in Wahlkreise und die Zuordnung der Gemeinden zu den Wahlkreisen im Anhang;

b) das Verfahren der Verteilung der Grossratssitze auf die Wahlkreise;

c) das Verfahren der Wahl des Grossen Rates nach dem Verhältniswahlverfahren;

d) die Stellvertretung im Grossen Rat.

2. Soweit dieses Gesetz nicht etwas anderes bestimmt, gelten für die Durchführung der Wahlen das Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden und für Fragen des Verhältniswahlrechts die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte sinngemäss.

Gesetz über die Wahl des Grossen Rates (Grossratswahlgesetz; GRWG) - Gegenstand, Geltungsbereich Art. 2 Grossratswahlgesetz; GRWG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →