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Art. 20 Verordnung über die Nationalratswahlen - Inkrafttreten, Aufhebung des bisherigen Rechtes

Schlussbestimmungen
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Art. 20 Verordnung über die Nationalratswahlen · Inkrafttreten, Aufhebung des bisherigen Rechtes

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1979 in Kraft. Gleichzeitig wird die Verordnung der Regierung vom 12. September 1919 aufgehoben.

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