150.300
CH-GR
Art. 20 Verordnung über die Nationalratswahlen - Inkrafttreten, Aufhebung des bisherigen Rechtes
Schlussbestimmungen
Art. 20 Verordnung über die Nationalratswahlen · Inkrafttreten, Aufhebung des bisherigen Rechtes
1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1979 in Kraft. Gleichzeitig wird die Verordnung der Regierung vom 12. September 1919 aufgehoben.