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Art. 9a Verordnung über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (VPR) - 2. Produktion, Zustellung

Stimmrechtsausweis und Stimmzettel
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Art. 9a VPR · 2. Produktion, Zustellung

1. Die Stimmrechtsausweise für die elektronische Stimmabgabe werden vom Kanton in Produktion gegeben und den Stimmberechtigten auf dem Postweg zugestellt. Die dabei anfallenden Kosten tragen die Gemeinden.

2. ...

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