150.200
VPRODPC
CH-GR
Art. 9 Verordnung über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (VPR) - Stimmrechtsausweis 1. Inhalt, Verlust
Stimmrechtsausweis und Stimmzettel
Art. 9 VPR · Stimmrechtsausweis 1. Inhalt, Verlust
1. Der Stimmrechtsausweis wird aufgrund des Stimmregisters erstellt und enthält
a) die zur eindeutigen Identifizierung der stimmberechtigten Person notwendigen Angaben;
b) das Datum der Wahl oder Abstimmung;
c) eine Unterschriften-Rubrik für die briefliche oder stellvertretende Stimmabgabe.
2. Macht eine stimmberechtigte Person den Nichtempfang oder den Verlust ihres Stimmrechtsausweises glaubhaft, ist ihr ein entsprechend gekennzeichnetes Duplikat auszustellen.