Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
150.200 VPRODPC CH-GR

Art. 4 Verordnung über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (VPR) - Registerdaten, Grundlage

Stimmregister
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (43 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 VPR · Registerdaten, Grundlage

1. Das Stimmregister enthält über jede Person die notwendigen Angaben zur Personenidentifikation sowie zum Stimm- und Wahlrecht gemäss dem Merkmalskatalog des Bundes zur Registerharmonisierung und den Normen des Vereins für die Festlegung von Standards von E-Government (eCH).

2. Das Stimmregister stützt sich soweit möglich auf die Daten des Einwohnerregisters.

← Art. 3a VPR Verordnung über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (VPR) - Führung Art. 5 VPR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →