150.200
VPRODPC
CH-GR
Art. 4 Verordnung über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (VPR) - Registerdaten, Grundlage
Stimmregister
Art. 4 VPR · Registerdaten, Grundlage
1. Das Stimmregister enthält über jede Person die notwendigen Angaben zur Personenidentifikation sowie zum Stimm- und Wahlrecht gemäss dem Merkmalskatalog des Bundes zur Registerharmonisierung und den Normen des Vereins für die Festlegung von Standards von E-Government (eCH).
2. Das Stimmregister stützt sich soweit möglich auf die Daten des Einwohnerregisters.