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Art. 22 Verordnung über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (VPR) - In-Kraft-Treten, Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmung
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Art. 22 VPR · In-Kraft-Treten, Aufhebung bisherigen Rechts

1. Diese Verordnung tritt zusammen mit dem Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden vom 17. Juni 2005 in Kraft.

2. Auf diesen Zeitpunkt wird die Verordnung über die Führung der Stimmregister und das Abstimmungsverfahren vom 18. Dezember 1978 aufgehoben.

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