150.200
VPRODPC
CH-GR
Art. 21s Verordnung über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (VPR) - Rückzug des Wahlvorschlags
Anmeldeverfahren für Majorzwahlen an der Urne
Art. 21s VPR · Rückzug des Wahlvorschlags
1. Rückzüge von Wahlvorschlägen müssen bis spätestens am Rückzugstermin, 12.00 Uhr, in schriftlicher Form bei der Einreichungsinstanz eintreffen.