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Art. 21s Verordnung über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (VPR) - Rückzug des Wahlvorschlags

Anmeldeverfahren für Majorzwahlen an der Urne
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Art. 21s VPR · Rückzug des Wahlvorschlags

1. Rückzüge von Wahlvorschlägen müssen bis spätestens am Rückzugstermin, 12.00 Uhr, in schriftlicher Form bei der Einreichungsinstanz eintreffen.

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