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Art. 21o Verordnung über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (VPR) - Wählbarkeit der Kandidierenden, Stimmberechtigung der Unterzeichnenden

Anmeldeverfahren für Majorzwahlen an der Urne
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Art. 21o VPR · Wählbarkeit der Kandidierenden, Stimmberechtigung der Unterzeichnenden

1. Die Einreichungsinstanzen kontrollieren die Wählbarkeit der in den Wahlvorschlägen aufgeführten Kandidierenden und die Stimmberechtigung der Unterzeichnenden der Wahlvorschläge.

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