150.200
VPRODPC
CH-GR
Art. 21o Verordnung über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (VPR) - Wählbarkeit der Kandidierenden, Stimmberechtigung der Unterzeichnenden
Anmeldeverfahren für Majorzwahlen an der Urne
Art. 21o VPR · Wählbarkeit der Kandidierenden, Stimmberechtigung der Unterzeichnenden
1. Die Einreichungsinstanzen kontrollieren die Wählbarkeit der in den Wahlvorschlägen aufgeführten Kandidierenden und die Stimmberechtigung der Unterzeichnenden der Wahlvorschläge.