150.200
VPRODPC
CH-GR
Art. 21l Verordnung über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (VPR) - Reihenfolge der Kandidierenden
Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting)
Art. 21l VPR · Reihenfolge der Kandidierenden
1. Auf der Auswahlliste für die elektronische Stimmabgabe sind die gültig vorgeschlagenen Kandidierenden in alphabetischer Reihenfolge aufzuführen. Bei den bisherigen Amtsinhaberinnen und Amtsinhabern ist zusätzlich der Vermerk "bisher" anzubringen.