Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
150.200 VPRODPC CH-GR

Art. 21i Verordnung über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (VPR) - 3. Amts- und Stimmgeheimnis

Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting)
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (43 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 21i VPR · 3. Amts- und Stimmgeheimnis

1. Die Mitglieder der Wahl- und Abstimmungskommission E-Voting haben das Amts- und das Stimmgeheimnis zu wahren.

← Art. 21h VPR Verordnung über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (VPR) - Führung Art. 21j VPR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →