150.200
VPRODPC
CH-GR
Art. 21h Verordnung über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (VPR) - 2. Aufgaben, Rechte und Pflichten
Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting)
Art. 21h VPR · 2. Aufgaben, Rechte und Pflichten
1. Die Wahl- und Abstimmungskommission E-Voting beaufsichtigt und überprüft alle Urnengänge mit elektronischer Stimmabgabe. Sie wirkt insbesondere bei folgenden Verfahrensschritten mit
a) Bereitstellung der Urne;
b) Entschlüsselung der Stimmen und Ergebnisermittlung.
2. Die näheren Rechte und Pflichten der Kommission richten sich nach dem von der Standeskanzlei genehmigten Konzept betreffend vollständige Verifizierbarkeit.