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Art. 21h Verordnung über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (VPR) - 2. Aufgaben, Rechte und Pflichten

Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting)
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Art. 21h VPR · 2. Aufgaben, Rechte und Pflichten

1. Die Wahl- und Abstimmungskommission E-Voting beaufsichtigt und überprüft alle Urnengänge mit elektronischer Stimmabgabe. Sie wirkt insbesondere bei folgenden Verfahrensschritten mit

a) Bereitstellung der Urne;

b) Entschlüsselung der Stimmen und Ergebnisermittlung.

2. Die näheren Rechte und Pflichten der Kommission richten sich nach dem von der Standeskanzlei genehmigten Konzept betreffend vollständige Verifizierbarkeit.

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