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Art. 2 Verordnung über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (VPR) - Form

Stimmregister
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Art. 2 VPR · Form

1. Das Stimmregister ist mittels elektronischer Datenverarbeitung (EDV) zu führen. Die EDV-Lösung muss den elektronischen Datentransfer zum kantonalen Vote-électronique-System ermöglichen.

2. ...

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