Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
150.200 VPRODPC CH-GR

Art. 11 Verordnung über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (VPR) - Zustellung der Stimmzettel

Stimmrechtsausweis und Stimmzettel
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (43 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 11 VPR · Zustellung der Stimmzettel

1. Macht eine stimmberechtigte Person rechtzeitig, das heisst vor Schliessung der Urne den Nichtempfang oder Verlust der Stimmzettel glaubhaft, sind ihr solche abzugeben.

2. An Abstimmungs- und Wahltagen sind amtliche Stimmzettel in den Stimmlokalen in angemessener Zahl bereitzustellen.

← Art. 10 VPR Verordnung über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (VPR) - Führung Art. 12 VPR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →