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Art. 85 Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) - Publikation

Verfahren für das fakultative Referendum in kantonalen Angelegenheiten - Gemeindereferendum
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Art. 85 GPR · Publikation

1. Die für das Volksreferendum geltende Bestimmung über die amtliche Veröffentlichung der Gesetze und Beschlüsse des Grossen Rates (Art. 78) findet sinngemäss auch auf das Gemeindereferendum Anwendung.

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