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Art. 8 Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) - Abstimmungsort, -tag und -art

Wahlen und Abstimmungen - Wahl- und Abstimmungsorganisation
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Art. 8 GPR · Abstimmungsort, -tag und -art

1. Die eidgenössischen und kantonalen Wahlen und Abstimmungen sowie die Grossrats- und Regionalgerichtswahlen werden gemeindeweise am gleichen Tag an der Urne durchgeführt.

2. Die Wahlen und Abstimmungen in regionalen Angelegenheiten werden gemeindeweise am gleichen Tag durchgeführt.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

V 2018 4 · gr (Art. 8 Abs. 2 GPR)
Municipal Election Date Postponement Upheld
This is the municipal legal provision central to the dispute regarding the timing of the second election round, but it is not cited in the dispositive orders (1-4). Therefore, it is excluded based on the rules.