Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
150.100 GPRRGPDLDPC CH-GR

Art. 78 Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) - Publikation

Verfahren für das fakultative Referendum in kantonalen Angelegenheiten - Volksreferendum
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (131 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 78 GPR · Publikation

1. Die Gesetze und Beschlüsse des Grossen Rates, die dem fakultativen Referendum unterstehen, sind im Anschluss an die Grossratssession im Kantonsamtsblatt zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung weist auf das fakultative Referendum sowie auf den Ablauf der Referendumsfrist hin.

← Art. 77 GPR Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) - Geltungsbereich Art. 79 GPR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →