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GPRRGPDLDPC
CH-GR
Art. 78 Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) - Publikation
Verfahren für das fakultative Referendum in kantonalen Angelegenheiten - Volksreferendum
Art. 78 GPR · Publikation
1. Die Gesetze und Beschlüsse des Grossen Rates, die dem fakultativen Referendum unterstehen, sind im Anschluss an die Grossratssession im Kantonsamtsblatt zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung weist auf das fakultative Referendum sowie auf den Ablauf der Referendumsfrist hin.