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Art. 72 Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) - Verfahren bei Doppelabstimmungen

Initiativverfahren - Initiative in kantonalen Angelegenheiten - Behandlung und Abstimmung
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Art. 72 GPR · Verfahren bei Doppelabstimmungen

1. Stellt der Grosse Rat einer Initiative oder einem in Vollzug einer allgemeinen Anregung ausgearbeiteten Entwurf einen Gegenvorschlag gegenüber, so werden den Stimmberechtigten auf demselben Stimmzettel folgende Fragen vorgelegt

1. Wollt Ihr die Initiative/den Entwurf annehmen?

2. Wollt Ihr den Gegenvorschlag des Grossen Rates annehmen?

3. Falls sowohl die Initiative/der Entwurf als auch der Gegenvorschlag angenommen werden: Soll die Initiative/der Entwurf oder der Gegenvorschlag in Kraft treten?

2. Das absolute Mehr wird für jede Frage getrennt ermittelt. Dabei fallen unbeantwortete Fragen ausser Betracht.

3. Werden sowohl die Initiative/der Entwurf als auch der Gegenvorschlag angenommen, entscheidet das Ergebnis der dritten Frage. In Kraft tritt diejenige Vorlage, die bei dieser Frage mehr Stimmen erreicht.

4. Erzielen die Initiative/der Entwurf und der Gegenvorschlag dabei gleich viele Stimmen, gilt jene Vorlage als vorgezogen, die

a) die grössere Stimmendifferenz bei der Hauptfrage aufweist;

b) weniger Nein-Stimmen bei der Hauptfrage aufweist, wenn die Stimmendifferenz gleich ist.

5. Sind die Stimmendifferenz wie auch die Zahl der Nein-Stimmen gleich, entscheidet das von der Regierung zu ziehende Los.

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