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Art. 49 Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) - Verfahren 1. Einleitungsbeschluss

Amtseinstellung und Amtsenthebung
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Art. 49 GPR · Verfahren 1. Einleitungsbeschluss

1. Der Grosse Rat leitet von Amtes wegen oder auf Anzeige hin ein Amtsenthebungsverfahren ein, wenn ein begründeter Anfangsverdacht für das Vorliegen eines Amtsenthebungsgrunds besteht.

2. Das betroffene Mitglied ist vorgängig anzuhören. Weitere Abklärungen sind vorzunehmen, soweit sie für die Fällung des Einleitungsbeschlusses unerlässlich sind.

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