150.100
GPRRGPDLDPC
CH-GR
Art. 38 Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) - Auswertung der Ergebnisse 1. Sachabstimmungen
Wahlen und Abstimmungen - Ermittlung des Wahl- und Abstimmungsergebnisses
Art. 38 GPR · Auswertung der Ergebnisse 1. Sachabstimmungen
1. Eine Abstimmungsvorlage ist angenommen, wenn die Zahl der Ja-Stimmen die Zahl der Nein-Stimmen übersteigt. Leere und ungültige Stimmen fallen ausser Betracht.
2. Erlaubt die Verfassung die Annahme von zwei alternativen Vorlagen und erhalten beide mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen, gibt eine Stichfrage den Ausschlag.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
U 2012 118 · gr (Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GPR)
Groundwater Concession Tie Vote Challenge Dismissed on Procedural Grounds
Cited as a parallel cantonal law provision leading to the same result regarding the tie vote.