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Art. 38 Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) - Auswertung der Ergebnisse 1. Sachabstimmungen

Wahlen und Abstimmungen - Ermittlung des Wahl- und Abstimmungsergebnisses
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Art. 38 GPR · Auswertung der Ergebnisse 1. Sachabstimmungen

1. Eine Abstimmungsvorlage ist angenommen, wenn die Zahl der Ja-Stimmen die Zahl der Nein-Stimmen übersteigt. Leere und ungültige Stimmen fallen ausser Betracht.

2. Erlaubt die Verfassung die Annahme von zwei alternativen Vorlagen und erhalten beide mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen, gibt eine Stichfrage den Ausschlag.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

U 2012 118 · gr (Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GPR)
Groundwater Concession Tie Vote Challenge Dismissed on Procedural Grounds
Cited as a parallel cantonal law provision leading to the same result regarding the tie vote.