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Art. 37 Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) - Zusammenfassung der Gemeindeergebnisse

Wahlen und Abstimmungen - Ermittlung des Wahl- und Abstimmungsergebnisses
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Art. 37 GPR · Zusammenfassung der Gemeindeergebnisse

1. Die Standeskanzlei ermittelt durch Zusammenzählen der Gemeindeergebnisse das kantonale Ergebnis bei eidgenössischen sowie kantonalen Wahlen und Abstimmungen und bei Wahlen der Mitglieder des Grossen Rates die Ergebnisse der einzelnen Wahlkreise. Sie fertigt darüber ein Protokoll aus.

2. Bei Wahlen des Regionalgerichts kommt die Aufgabe dem Regionalgericht und bei Abstimmungen in regionalen Angelegenheiten dem Regionalausschuss zu.

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