150.100
GPRRGPDLDPC
CH-GR
Art. 30d Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) - Ungültige Stimmabgabe
Wahlen und Abstimmungen - Elektronische Stimmabgabe
Art. 30d GPR · Ungültige Stimmabgabe
1. Die elektronische Stimmabgabe ist ungültig, wenn sie
a) nicht in der vorgesehenen Form und Verschlüsselung erfolgt;
b) nicht bis zur Schliessung der elektronischen Urne eintrifft;
c) nicht entschlüsselt und gelesen werden kann;
d) missbräuchlich erfolgt ist.