Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
150.100 GPRRGPDLDPC CH-GR

Art. 27 Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) - Stimm- und Wahlzettel 1. Inhalt

Wahlen und Abstimmungen - Stimmabgabe
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (131 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 27 GPR · Stimm- und Wahlzettel 1. Inhalt

1. Der Stimmzettel enthält bei Sachabstimmungen die Abstimmungsfrage und den Raum zur Beantwortung.

2. Der Wahlzettel enthält bei den kantonalen und regionalen Majorzwahlen

a) * mit fortlaufender Nummerierung die auf den gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Namen und Vornamen der Kandidierenden in alphabetischer Reihenfolge und die weiteren Angaben zu den Kandidierenden (Jahrgang, Berufsbezeichnung, Wohnort und gegebenenfalls Zugehörigkeit zu einer Partei oder Gruppierung sowie bei bisherigen Amtsinhaberinnen und Amtsinhabern den Vermerk "bisher");

b) * vor jedem Namen ein Feld zum Ankreuzen.

← Art. 26b GPR Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) - Geltungsbereich Art. 27a GPR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →