150.100
GPRRGPDLDPC
CH-GR
Art. 26b Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) - Kosten
Wahlen und Abstimmungen - Stimmabgabe
Art. 26b GPR · Kosten
1. Die Kosten des Rückversands per A-Post im Inland bei brieflicher Stimmabgabe trägt der Kanton.