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Art. 26b Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) - Kosten

Wahlen und Abstimmungen - Stimmabgabe
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Art. 26b GPR · Kosten

1. Die Kosten des Rückversands per A-Post im Inland bei brieflicher Stimmabgabe trägt der Kanton.

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