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GPRRGPDLDPC
CH-GR
Art. 21 Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) - Umfang
Wahlen und Abstimmungen - Wahl- und Abstimmungsunterlagen
Art. 21 GPR · Umfang
1. Die Wahl- und Abstimmungsunterlagen umfassen
a) bei eidgenössischen Wahlen (Nationalratswahlen) die Wahlzettel und die Bundeswahlbroschüre, bei eidgenössischen Sachabstimmungen die Stimmzettel, die Abstimmungsvorlagen und die Erläuterungen des Bundesrates;
b) bei kantonalen Wahlen die Wahlzettel, bei kantonalen Sachabstimmungen die Stimmzettel, die Abstimmungsvorlagen und die Erläuterungen des Grossen Rates;
c) * bei den Regionalgerichtswahlen und den Wahlen der Mitglieder des Grossen Rates die Wahlzettel, bei den Abstimmungen in regionalen Angelegenheiten die Stimmzettel, die Abstimmungsvorlagen und die Erläuterungen des Regionalausschusses.
d) * ...