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Art. 21 Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) - Umfang

Wahlen und Abstimmungen - Wahl- und Abstimmungsunterlagen
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Art. 21 GPR · Umfang

1. Die Wahl- und Abstimmungsunterlagen umfassen

a) bei eidgenössischen Wahlen (Nationalratswahlen) die Wahlzettel und die Bundeswahlbroschüre, bei eidgenössischen Sachabstimmungen die Stimmzettel, die Abstimmungsvorlagen und die Erläuterungen des Bundesrates;

b) bei kantonalen Wahlen die Wahlzettel, bei kantonalen Sachabstimmungen die Stimmzettel, die Abstimmungsvorlagen und die Erläuterungen des Grossen Rates;

c) * bei den Regionalgerichtswahlen und den Wahlen der Mitglieder des Grossen Rates die Wahlzettel, bei den Abstimmungen in regionalen Angelegenheiten die Stimmzettel, die Abstimmungsvorlagen und die Erläuterungen des Regionalausschusses.

d) * ...

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