Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
150.100 GPRRGPDLDPC CH-GR

Art. 19k Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) - Umfang

Wahlen und Abstimmungen - Stille Wahl der Mitglieder der Regionalgerichte
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (131 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 19k GPR · Umfang

1. Bei Erneuerungs- und Ersatzwahlen für die Mitglieder der Regionalgerichte ist im ersten und in einem zweiten Wahlgang eine Stille Wahl möglich.

← Art. 19j GPR Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) - Geltungsbereich Art. 19l GPR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →