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Art. 19b Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) - Erneuerungswahlen 1. Aufforderung

Wahlen und Abstimmungen - Anmeldeverfahren für Majorzwahlen an der Urne
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Art. 19b GPR · Erneuerungswahlen 1. Aufforderung

1. Die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist zu publizieren

a) * bei kantonalen Wahlen von der Standeskanzlei;

b) * ...

c) * bei Regionalgerichtswahlen von den Verwaltungskommissionen der Regionalgerichte;

d) * bei kommunalen Wahlen von den Gemeindekanzleien.

2. Die Aufforderung beinhaltet

a) Ort und Frist der Einreichung von Wahlvorschlägen;

b) Datum eines zweiten Wahlganges;

c) Ort und Frist der Einreichung von Wahlvorschlägen für einen zweiten Wahlgang.

3. Die Publikation der Aufforderung erfolgt

a) * bei kantonalen Wahlen bis spätestens am vierzehntletzten Montag vor dem Wahltag im Kantonsamtsblatt;

b) * bei Regionalgerichtswahlen bis spätestens am zwanzigletzten Montag vor dem Wahltag im Kantonsamtsblatt;

c) * bei kommunalen Wahlen bis spätestens am vierzehntletzten Montag vor dem Wahltag in ortsüblicher Weise.

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