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Art. 16 Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) - Wahltermine 1. Erneuerungswahlen

Wahlen und Abstimmungen - Anordnung der Wahlen und Abstimmungen
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Art. 16 GPR · Wahltermine 1. Erneuerungswahlen

1. Die Erneuerungswahlen finden an folgenden Terminen statt

a) * die Regierungs- und Grossratswahlen gleichzeitig in der Regel im Mai oder Juni für die Regierung am 1. Januar des folgenden Jahres, für den Grossen Rat am ersten Tag der Augustsession beginnende Amtsdauer;

b) * die Regionalgerichtswahlen in der Regel in den Monaten März, April, Mai oder Juni für die am 1. Januar des folgenden Jahres beginnende Amtsdauer;

c) * die Ständeratswahlen gleichzeitig mit den Nationalratswahlen und für dieselbe Amtsdauer in der Regel am zweitletzten Sonntag im Oktober.

d) * ...

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