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Art. 110 Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) - Referendum und In-Kraft-Treten

Schlussbestimmungen
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Art. 110 GPR · Referendum und In-Kraft-Treten

1. Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2. Es wird nach der Genehmigung durch den Bund von der Regierung in Kraft gesetzt.

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