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130.110 KBÜVOCCIT CH-GR

Art. 9 Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden (KBüV) - b) Verurteilungen durch die Jugendanwaltschaft wegen Verbrechen oder Vergehen

Einbürgerungsvoraussetzungen - Ausländerinnen und Ausländer
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Art. 9 KBüV · b) Verurteilungen durch die Jugendanwaltschaft wegen Verbrechen oder Vergehen

1. Eine Verurteilung durch die Jugendanwaltschaft wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens zu einer Busse, einem Verweis oder einer persönlichen Leistung schliesst eine erfolgreiche Integration in den ersten drei Jahren nach dem erstinstanzlichen Entscheid aus.

2. Verurteilungen zu anderen Strafen können von der Bürgergemeinde im Rahmen ihrer Prüfung der Integration angemessen berücksichtigt werden.

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