130.110
KBÜVOCCIT
CH-GR
Art. 9 Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden (KBüV) - b) Verurteilungen durch die Jugendanwaltschaft wegen Verbrechen oder Vergehen
Einbürgerungsvoraussetzungen - Ausländerinnen und Ausländer
Art. 9 KBüV · b) Verurteilungen durch die Jugendanwaltschaft wegen Verbrechen oder Vergehen
1. Eine Verurteilung durch die Jugendanwaltschaft wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens zu einer Busse, einem Verweis oder einer persönlichen Leistung schliesst eine erfolgreiche Integration in den ersten drei Jahren nach dem erstinstanzlichen Entscheid aus.
2. Verurteilungen zu anderen Strafen können von der Bürgergemeinde im Rahmen ihrer Prüfung der Integration angemessen berücksichtigt werden.