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130.110 KBÜVOCCIT CH-GR

Art. 12 Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden (KBüV) - Respektierung der Werte der Bundesverfassung

Einbürgerungsvoraussetzungen - Ausländerinnen und Ausländer
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Art. 12 KBüV · Respektierung der Werte der Bundesverfassung

1. Als Werte der Bundesverfassung gelten namentlich folgende Grundprinzipien, Grundrechte und Pflichten

a) die rechtsstaatlichen Prinzipien sowie die freiheitliche demokratische Grundordnung der Schweiz;

b) die Grundrechte wie die Gleichberechtigung von Mann und Frau, das Recht auf Leben und persönliche Freiheit, die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie die Meinungsäusserungsfreiheit;

c) die Pflicht zum Militär- oder zivilen Ersatzdienst und zum Schulbesuch.

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