130.110
KBÜVOCCIT
CH-GR
Art. 12 Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden (KBüV) - Respektierung der Werte der Bundesverfassung
Einbürgerungsvoraussetzungen - Ausländerinnen und Ausländer
Art. 12 KBüV · Respektierung der Werte der Bundesverfassung
1. Als Werte der Bundesverfassung gelten namentlich folgende Grundprinzipien, Grundrechte und Pflichten
a) die rechtsstaatlichen Prinzipien sowie die freiheitliche demokratische Grundordnung der Schweiz;
b) die Grundrechte wie die Gleichberechtigung von Mann und Frau, das Recht auf Leben und persönliche Freiheit, die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie die Meinungsäusserungsfreiheit;
c) die Pflicht zum Militär- oder zivilen Ersatzdienst und zum Schulbesuch.