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130.110 KBÜVOCCIT CH-GR

Art. 10 Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden (KBüV) - c) Übertretungsstrafen

Einbürgerungsvoraussetzungen - Ausländerinnen und Ausländer
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Art. 10 KBüV · c) Übertretungsstrafen

1. Mehrere Übertretungsstrafen in den letzten fünf Jahren können für sich allein einer erfolgreichen Integration entgegenstehen.

2. Das Amt entscheidet hierüber aufgrund der Schwere und der Häufigkeit der Strafen.

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