130.110
KBÜVOCCIT
CH-GR
Art. 10 Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden (KBüV) - c) Übertretungsstrafen
Einbürgerungsvoraussetzungen - Ausländerinnen und Ausländer
Art. 10 KBüV · c) Übertretungsstrafen
1. Mehrere Übertretungsstrafen in den letzten fünf Jahren können für sich allein einer erfolgreichen Integration entgegenstehen.
2. Das Amt entscheidet hierüber aufgrund der Schwere und der Häufigkeit der Strafen.