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Art. 9 Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden (KBüG) - Ausländerinnen und Ausländer 1. Gesuchseinreichung

Erwerb des Bürgerrechts - Erwerb durch ordentliche Einbürgerung - Verfahren
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Art. 9 KBüG · Ausländerinnen und Ausländer 1. Gesuchseinreichung

1. Das Einbürgerungsgesuch ist mit den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen kantonalen Amt einzureichen.

2. Das zuständige kantonale Amt leitet das Gesuch nach Prüfung der Wohnsitzfristen, des strafrechtlichen Leumunds und der sprachlichen Integration an die zuständige Bürgergemeinde weiter.

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