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Art. 8 Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden (KBüG) - Ausnahmen

Erwerb des Bürgerrechts - Erwerb durch ordentliche Einbürgerung - Voraussetzungen
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Art. 8 KBüG · Ausnahmen

1. Kann eine Person einzelne Einbürgerungsvoraussetzungen aufgrund einer Behinderung oder Krankheit oder anderer gewichtiger persönlicher Umstände nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen erfüllen, ist ihren Fähigkeiten angemessen Rechnung zu tragen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

PVG 2014 2 · gr (Art. 8 KBüG)
Cantonal Residency Calculation for Naturalization and Provisional Admission Status
The court confirmed that this provision is compatible with higher national and international law regarding the calculation of residence time for naturalization.