130.100
KBÜGLCCIT
CH-GR
Art. 13 Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden (KBüG) - Wohnsitzwechsel
Erwerb des Bürgerrechts - Erwerb durch ordentliche Einbürgerung - Verfahren
Art. 13 KBüG · Wohnsitzwechsel
1. Liegt die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts vor, bleibt die bisherige Zuständigkeit auch bei einem Wegzug in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton bestehen.
2. Das Verfahren wird gegenstandslos, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird.