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Art. 2 Gesetz über die Einteilung des Kantons Graubünden in Regionen - Gemeindezusammenschlüsse

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Art. 2 Gesetz über die Einteilung des Kantons Graubünden in Regionen · Gemeindezusammenschlüsse

1. Die Regionszugehörigkeit von sich zusammenschliessenden Gemeinden ist in der Fusionsvereinbarung zu regeln.

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