110.200
CH-GR
Art. 2 Gesetz über die Einteilung des Kantons Graubünden in Regionen - Gemeindezusammenschlüsse
Art. 2 Gesetz über die Einteilung des Kantons Graubünden in Regionen · Gemeindezusammenschlüsse
1. Die Regionszugehörigkeit von sich zusammenschliessenden Gemeinden ist in der Fusionsvereinbarung zu regeln.