110.100
CH-GR
Art. 78 Verfassung des Kantons Graubünden - Aufgabenüberprüfung
Öffentliche Aufgaben - Allgemeines
Art. 78 Verfassung des Kantons Graubünden · Aufgabenüberprüfung
1. Öffentliche Aufgaben sind periodisch auf ihre Notwendigkeit, Wirksamkeit und Finanzierbarkeit zu prüfen.