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Art. 78 Verfassung des Kantons Graubünden - Aufgabenüberprüfung

Öffentliche Aufgaben - Allgemeines
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Art. 78 Verfassung des Kantons Graubünden · Aufgabenüberprüfung

1. Öffentliche Aufgaben sind periodisch auf ihre Notwendigkeit, Wirksamkeit und Finanzierbarkeit zu prüfen.

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