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CH-GR
Art. 16 Verfassung des Kantons Graubünden - Obligatorisches Referendum
Politische Rechte - Referendum
Art. 16 Verfassung des Kantons Graubünden · Obligatorisches Referendum
1. Der Volksabstimmung werden unterstellt
1. Änderungen der Kantonsverfassung;
2. Abschluss, Änderung oder Kündigung von interkantonalen und internationalen Verträgen mit verfassungsänderndem Inhalt;
3. Volksinitiativen, denen der Grosse Rat nicht zustimmt oder denen er einen Gegenvorschlag gegenüberstellt;
4. Beschlüsse des Grossen Rates über neue einmalige Ausgaben von mehr als zehn Millionen Franken und über neue jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als einer Million Franken;
5. Beschlüsse des Grossen Rates über Grundsatzfragen gemäss Artikel 19 Absatz 1.
6. * ...