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Art. 102 Verfassung des Kantons Graubünden - In-Kraft-Treten

Schlussbestimmungen
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Art. 102 Verfassung des Kantons Graubünden · In-Kraft-Treten

1. Diese Verfassung tritt auf den 1. Januar 2004 in Kraft.

2. Auf diesen Zeitpunkt wird die Verfassung für den Kanton Graubünden vom 2. Oktober 1892 aufgehoben.

3. Änderungen der Kantonsverfassung vom 2. Oktober 1892, die zwischen der Beschlussfassung im Grossen Rat über die Verfassung und deren In-Kraft-Treten erfolgen, werden vom Grossen Rat in die neue Kantonsverfassung eingefügt. Der entsprechende Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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