Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VIII-E.25.2 CH-GL

Grundlage

5 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Glarus
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (5 Artikel)

1. Unter der Bezeichnung «A.-Bremicker-Fonds» besteht beim Departement Volkswirtschaft und Inneres (Departement) ein Fonds, der auf ein Vermächtnis von A. Bremicker, Mailand, zurückgeht.

1. Der Fonds dient der Unterstützung von ambulanten Einrichtungen zur Betreuung von Personen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen.

1. Es kann der gesamte jährliche Zinsertrag verwendet werden.

2. Allfällige Zuwendungen sind je nach Bedürfnis zu den verfügbaren Mitteln oder zum Kapital zu schlagen.

1. Das Departement verfügt über die Verwendung der Fondsmittel.

2. Die Verwaltung obliegt der Staatskasse.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →