Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VIII-B.4.2 CH-GL

Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Bereich Schalldämmung von Gebäuden

Kontrollbefugnis - Erteilung
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Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Bereich Schalldämmung von Gebäuden

1. Die Kontrollbefugnis wird durch Verfügung einzeln erteilt.

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