Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VIII-B.3.4 DAV CH-GL

Art. 2 Verordnung über die Erhebung einer Abgabe auf die Deponierung von Abfällen (Deponieabgabeverordnung, DAV) - Abgabepflicht

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (6 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Deponieabgabeverordnung, DAV · Abgabepflicht

1. Die Abgabe ist vom Betreiber von Deponien des Types A und B geschuldet.

← Art. 1 Deponieabgabeverordnung, DAV Verordnung über die Erhebung einer Abgabe auf die Deponierung von Abfällen (Deponieabgabeverordnung, DAV) - Gegenstand Art. 3 Deponieabgabeverordnung, DAV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →