VIII-B.3.4
DAV
CH-GL
Art. 2 Verordnung über die Erhebung einer Abgabe auf die Deponierung von Abfällen (Deponieabgabeverordnung, DAV) - Abgabepflicht
Art. 2 Deponieabgabeverordnung, DAV · Abgabepflicht
1. Die Abgabe ist vom Betreiber von Deponien des Types A und B geschuldet.