Art. 4 Statuten des Zweckverbandes für die Kehrichtverwertung im Linthgebiet - Aufgabenerfüllung
Art. 4 Statuten des Zweckverbandes für die Kehrichtverwertung im Linthgebiet · Aufgabenerfüllung
1. Der Verband ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Annahme von brennbaren Abfällen aus dem Verbandsgebiet verpflichtet. Er kann Abfälle von Dritten annehmen.
2. Der Verband stellt die ökologische und ökonomische Nutzung der durch die Abfallbehandlung anfallenden Energie sowie die umweltgerechte und nachhaltige Entsorgung der Rückstände sicher.
3. Der Verband kann im Rahmen seiner Zweckverfolgung bei der Aufgabenerfüllung Kooperationen eingehen. Der Verband kann sich namentlich an juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts beteiligen. Er kann auch einzelne Bereiche ausgliedern und zu diesem Zwecke juristische Personen gründen. Der Verwaltungsrat legt im Rahmen des Geschäftsberichtes Rechenschaft über die Kooperationen ab.