VII-E.2.1
CH-GL
Erweiterung um den Fachbereich Beleuchtung
4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Glarus
Gesetzestext (4 Artikel)
Art. 1 Zusatzvereinbarung zur Interkantonalen Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Energiebereich - Erweiterung um den Fachbereich Beleuchtung
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1. Die Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Energiebereich vom 13. Dezember 2005 (nachstehend Interkantonale Vereinbarung) wird um den Fachbereich Beleuchtung ergänzt.
Art. 2 Zusatzvereinbarung zur Interkantonalen Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Energiebereich - Erteilung der Kontrollbefugnis
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1. Die Kontrollbefugnis für den Fachbereich Beleuchtung wird in Anwendung von Artikel 2 der Interkantonalen Vereinbarung durch Verfügung einzeln erteilt.
Art. 3 Zusatzvereinbarung zur Interkantonalen Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Energiebereich - Anwendbares Recht
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1. Die Artikel 3 - 16 der Interkantonalen Vereinbarung werden auf den Fachbereich Beleuchtung sachgemäss angewendet.
Art. 4 Zusatzvereinbarung zur Interkantonalen Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Energiebereich - Vollzugsbeginn
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1. Diese Vereinbarung wird ab 1. Januar 2013 angewendet.