VII-D.4.2
CH-GL
Art. 4 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt und zum Gesetz über die Besteuerung der Wasserfahrzeuge - Inkrafttreten
Art. 4 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt und zum Gesetz über die Besteuerung der Wasserfahrzeuge · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt nach der Landsgemeinde 2006 sofort in Kraft.