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VII-D.4.2 CH-GL

Art. 4 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt und zum Gesetz über die Besteuerung der Wasserfahrzeuge - Inkrafttreten

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Art. 4 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt und zum Gesetz über die Besteuerung der Wasserfahrzeuge · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt nach der Landsgemeinde 2006 sofort in Kraft.

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