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VII-B.55.2 CH-GL

Art. 3 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linthwerk - Anlagen

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 3 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linthwerk · Anlagen

1. Das Linthwerk umfasst den Escherkanal zwischen Näfels-Mollis und dem Walensee, den Linthkanal zwischen dem Walensee und dem Zürichsee sowie die dazugehörigen Nebenanlagen.

2. Die Anlagen sind in den Plänen Nummern 11 201-1 und 11 201-2 dargestellt, die laufend nachzuführen sind.

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