VII-B.55.2
CH-GL
Art. 3 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linthwerk - Anlagen
Allgemeine Bestimmungen
Art. 3 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linthwerk · Anlagen
1. Das Linthwerk umfasst den Escherkanal zwischen Näfels-Mollis und dem Walensee, den Linthkanal zwischen dem Walensee und dem Zürichsee sowie die dazugehörigen Nebenanlagen.
2. Die Anlagen sind in den Plänen Nummern 11 201-1 und 11 201-2 dargestellt, die laufend nachzuführen sind.