VII-B.532.21
CH-GL
Art. 4 Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft des Brummbaches zwischen den Höhenkoten 1450 und 1250 m ü.M. in Braunwald - Bewilligungen
Art. 4 Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft des Brummbaches zwischen den Höhenkoten 1450 und 1250 m ü.M. in Braunwald · Bewilligungen
1. Für den Bau und Betrieb der für die Ausübung der Wasserrechte notwendigen Werkanlagen bedarf es verschiedener Spezialbewilligungen gestützt auf Gesetze des Kantons und des Bundes, insbesondere auch einer Baubewilligung.
2. Den Anforderungen, die sich aus der Anwendung dieser Gesetze ergeben, wird mit den nachfolgenden Konzessionsvorschriften Rechnung getragen.
3. Der Entscheid gemäss kantonalem Energiegesetz[[1]](#paragraphtext_content_fn_116561_2_1_c) (Plangenehmigung) ist koordiniert mit den übrigen notwendigen Bewilligungen zu eröffnen.