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VII-B.532.21 CH-GL

Art. 3 Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft des Brummbaches zwischen den Höhenkoten 1450 und 1250 m ü.M. in Braunwald - Dauer der Konzession

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Art. 3 Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft des Brummbaches zwischen den Höhenkoten 1450 und 1250 m ü.M. in Braunwald · Dauer der Konzession

1. Die Konzession wird auf die Dauer von 60 Jahren vom Tage der Inbetriebsetzung des Kraftwerkes an erteilt. Als Zeitpunkt der Inbetriebsetzung gilt der Beginn der dauernden Stromabgabe. Er wird durch das für das Energiewesen zuständige Departement festgesetzt.

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