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VII-B.532.21 CH-GL

Art. 20 Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft des Brummbaches zwischen den Höhenkoten 1450 und 1250 m ü.M. in Braunwald - Übertragung der Konzession

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Art. 20 Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft des Brummbaches zwischen den Höhenkoten 1450 und 1250 m ü.M. in Braunwald · Übertragung der Konzession

1. Die Konzessionäre werden ermächtigt, die Konzession an die Hefti Hätzingen AG, Glarus Süd, zu übertragen[[2]](#paragraphtext_content_fn_116596_2_2_c).

2. Die Konzession kann nur mit Zustimmung des Landrates auf eine andere Bewerberin übertragen werden. Der Landrat wird bei seinem Entscheid berücksichtigen, ob die neue Bewerberin allen Erfordernissen der Konzession genügt und keine Gründe des öffentlichen Wohls entgegenstehen.

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