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VII-B.532.21 CH-GL

Art. 2 Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft des Brummbaches zwischen den Höhenkoten 1450 und 1250 m ü.M. in Braunwald - Umfang der Konzession

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Art. 2 Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft des Brummbaches zwischen den Höhenkoten 1450 und 1250 m ü.M. in Braunwald · Umfang der Konzession

1. Der Landrat erteilt den Konzessionären die Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft des Brummbaches zwischen den Höhenkoten 1450 und 1250 m ü.M. in Braunwald.

2. Die Konzessionäre haben das Recht, die im Konzessionsgesuch vom 26. Juni 2012 aufgeführten Anlagen zu erstellen, zu betreiben und zu unterhalten.

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